Mitgliedschaft bei KISA
Eine Entscheidung mit Zukunft
Ein Beitritt zum Zweckverband ist möglich, wenn die Voraussetzungen des § 44 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit erfüllt sind. Das bedeutet, dass beispielsweise Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Landkreise, Städte und Gemeinden mit ihren Eigenbetrieben, Zweckverbände oder Verwaltungsverbände Mitglieder im Zweckverband werden können.
KISA-Kunden können bedarfsorientiert auf das Portfolio zugreifen. Die Produkte werden integriert eingesetzt. Die Erfahrungen der breiten Anwendergemeinschaft sind die Basis für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Verfahren und Dienstleistungen.
Im engen Kontakt zu kommunalen Spitzenverbänden und Staatsministerien stimmt KISA die Entwicklung seiner Produkte auf die spezifischen Bedarfe der kommunalen Verwaltung ab. Dafür übt der Zweckverband auch Einfluss auf die Entwicklungsprozesse bei externen Herstellern von IT-Produkten aus.
Mitglieder haben die Möglichkeit zur Mitarbeit im Verwaltungsrat sowie zur Entsendung von Vertretern in verschiedene Fachbeiräte. KISA ist gegenüber seinen Mitgliedern inhousefähig. So vergeben Sie Aufträge schnell, flexibel und ausschreibungsfrei.