Weihnachtszeit - Geschenkezeit
Unsere OZG-Aktion "Wir digitalisieren Sachsen" wurde bis zum 15. Dezember 2021 verlängert
Der große Erfolg unserer OZG-Aktion "Wir digitalisieren Sachsen", die KISA gemeinsam mit der Komm24 GmbH und dem Freistaat Sachsen im Oktober 2021 ins Leben gerufen hat, zeigt uns, wie ernorm wichtig und aktuell das Thema Onlinezugangsgesetz (OZG) und die damit verbundene Digitalisierung in Ihrer Verwaltung ist. Aus diesem Grund verlängern wir die OZG Aktion noch bis zum 15. Dezember 2021.
Da uns hierzu einige Fragen erreichten, wollen wir Ihnen unsere OZG-Aktion noch einmal kurz zusammenfassen:
Was genau wird gefördert?
Der Freistaat Sachsen fördert bis 15. Dezember 2021 die einmaligen Einrichtungskosten für Online-Antragsassistenten (OAA). Die Förderung beträgt damit je nach Komplexität des OAA bis zu 833,15€ pro bestellten Online-Antragsassistenten im KISA Webshop.
Für Sie bedeutet dies konkret: Die einmaligen Einrichtungskosten entfallen beim Erwerb von einem ODER mehreren Online-Antragsassistenten noch bis 15. Dezember 2021 im KISA Webshop.
Welche Online-Antragsassistenten gibt es?
In unserer Aktion sind alle Online-Antragsassistenten enthalten, die aktuell im KISA Webshop bestellt werden können. Hierzu gehören beispielsweise Anforderung Personenstandsurkunden, Gewerbeanzeige, Bewohnerparkausweis beantragen sowie Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: ozg.kisa.it
Wie kann die Förderung in Anspruch genommen werden?
Sollten Sie noch kein Konto im KISA Webshop besitzen, registrieren Sie sich hierzu einmalig unter https://shop.kisa.it
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie im Menüpunkt Online-Antragsassistenten Ihre gewünschten Online-Antragsassistenten bestellen. Im Anschluss an Ihre Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung.
Welche weiteren Kosten kommen nach der Bestellung auf die Kommune zu?
Nach erfolgreicher Einrichtung der Online-Antragsassistenten fallen jährliche Gebühren für Wartung und Pflege an. Dies beinhaltet neben Wartung und Pflege Ihrer Online-Antragsassistenten auch die Supportleistungen von KISA. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren KISA Webshop unter Mustervertragsbedingungen und als direkte Verlinkung im ausgewählten Online-Antragsassistenten (Anmeldung im KISA Webshop vorausgesetzt).
Wenn ich heute bestelle, wann erfolgt die Umsetzung?
Für alle Bestellungen, die bis zum 15. Dezember 2021 eingehen, behalten wir uns vor die Einrichtung der Online-Antragsassistenten bis 31. März 2022 abzuschließen.
Gemeinsam werden wir alle notwendigen Informationen zur Einrichtung der Online-Antragsassistenten zusammentragen. Im ersten Schritt erhalten Sie nach Aktions-Ende mit der Bestellbestätigung den entsprechenden Fragebogen für die technische und fachliche Konfiguration.
Keine Sorge, wenn Ihre Kommune aktuell mit anderen Themen, wie beispielsweise dem Jahresendspurt oder der Pandemie-Bewältigung beschäftigt ist, wir unterstützen Sie und berücksichtigen Ihre zeitlichen Bedürfnisse bei der Einrichtung der Online-Antragsassistenten.
Daher nutzen Sie die Chance und bestellen Sie noch bis zum 15. Dezember 2021.
Für Fragen rund um die OZG Aktion und die Online-Antragsassistenten stehen wir Ihnen unter Tel.: +49 351 86652-285 und support.onlineantrag@kisa.it zur Verfügung.