Teilgenehmigung von Landesdirektion
KISA begrüßt neue Verbandsmitglieder
Die Verbandsversammlung vom 25. September 2024 hat mit 2423 Stimmen von 3113 Stimmen die Satzungsänderung und somit eine Neuaufnahme von 21 neuen Verbandsmitgliedern beschlossen. Die Landesdirektion Sachsen als Rechtsaufsichtsbehörde der KISA hat nun mit Bescheid vom 22. Januar 2025 eben jene 5. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des ZV KISA als Teilgenehmigung genehmigt. (siehe dazu Beschluss VV 2024/011, Verbandsversammlung am 25.09.2024 )
Ziel der Satzungsänderung: Künftig konzentrieren sich nur strategisch bedeutsame und grundsätzliche Entscheidungen im Rahmen der zwingenden Vorgaben der SächsGemO und des SächsKomZG bei der Verbandsversammlung. Entscheidungen über operative Geschäftstätigkeit und der Vollzug des von der VV beschlossenen Wirtschaftsplans sollen hingegen dem Verwaltungsrat bzw. dem Verbandsvorsitzenden konsequent zugewiesen werden. Zudem wird die Beschleunigung von Beschaffungsvorgängen durch Erhöhung der satzungsgemäßen Wertgrenzen der zuständigen Organe angestrebt. Dadurch bleibt KISA handlungsfähig. Denn beispielsweise ergeben sich regelmäßig kurzfristig Beschaffungsmöglichkeiten für die Hardwareausstattung der Kunden. Verfügbare Angebote haben oft nur kurze Bindefristen. Die Notwendigkeit, derartige Vertragsabschlüsse durch Verwaltungsrat oder Verbandsversammlung beschließen zu lassen, verzögern bzw. verhindern teils lukrative Vertragsabschlüsse.
Warum jetzt?
Die letzte grundlegende Änderung der Verbandssatzung erfolgte durch Beschluss der Verbandsversammlung Nr. VV 2016/008 vom 16.06.2016. Die seinerzeit beschlossenen Änderungen waren geprägt von der damals wirtschaftlich angespannten Situation des Zweckverbandes. Die laufenden Umsätze aus Kundenverträgen stiegen seither um 13 Prozent, jene aus Materialverkäufen um 95 Prozent. Auch die Investitionen stiegen im Betrachtungszeitraum um 71 Prozent. Der Verband erzielt zudem seit mehreren Jahren positive Jahresergebnisse.
Warum aber Teilgenehmigung? Sechs der insgesamt 21 neuen Mitglieder müssen zunächst ihre Beschlüsse unter Kenntnis der 5. Satzungsänderung nochmals fassen, bevor diese genehmigt werden können. Dies betrifft:
Genehmigung ausstehend
- LK Greiz
- Stadt Lucka
- GV Thermalbad Wiesenbad
- VG Pleißenaue
- VG Oberes Sprottental
- VG Rositz
Als neue Verbandsmitglieder dürfen wir jedoch bereits jetzt folgende Kommunen, Verbände und Einrichtungen begrüßen:
Städte
- Brand-Erbisdorf
- Frohburg
- Gotha
- Jena
- Kurort Oberwiesenthal
- Markkleeberg
- Schmölln
Gemeinden
- Bad Brambach
- Großhartmannsdorf
- Haselbachtal
- Lohmen
Landkreise
- Unstrut-Hainich-Kreis
Verwaltungsverbände
- VV Am Klosterwasser
Sonstige Einrichtungen
- Klassik Stiftung Weimar
- Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Änderung ist als Bekanntgabe im Sächsischen Amtsblatt (S.170ff) am 6. Februar 2025 veröffentlicht worden und tritt somit am 7. Februar 2025 in Kraft. Wir freuen uns, dass die Vertragsbeziehungen mit diesen Kunden ab sofort mit dem Status eines Verbandsmitgliedes beginnen können.