Regionalkonferenzen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Die Regionalkonferenzen für sächsische Kommunen haben das Ziel, die Verwaltungen über mögliche Unterstützungsformen zu informieren sowie die praktische Vorgehensweise zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes vorzustellen.
Auftaktveranstaltung am 21. März 2019
An der Auftaktveranstaltung am 21. März 2019 in Bautzen nahmen 60 kommunale Vertreter teil. Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch Herrn Thomas Popp, CIO des Freistaates Sachsen, erläuterte Dr. Erwin Wagner, Leiter der Abteilung 4 der Sächsischen Staatskanzlei, wie der Freistaat Sachsen die Kommunen bei der OZG-Umsetzung unterstützt. In der Live-Demonstration „Hund anmelden“ von Heike Schwerdel-Schmidt (Sächsische Staatskanzlei) und Michaela Weiße (KISA, AG Antragsmanagement) erhielten die kommunalen Vertreter einen ersten Einblick in das OZG-Portal des Freistaates. Die Frage zur konkreten Vorgehensweise beschäftigte an diesem Tag viele Teilnehmer. Eine Antwort darauf gaben Andreas Bitter (KISA) und Thomas Weber (SAKD), in dem sie die kommunale Herangehensweise der AG Antragsmanagement anhand des Leitfadens zur OZG-Umsetzung in Kommunen vorstellten. Am Ende fasste Matthias Martin (SSG) die erste Regionalkonferenz mit der Frage „Was bleibt für die Verwaltung zu tun?“ sehr anschaulich zusammen.
Die nächsten Regionalkonferenzen finden
- am 10. April 2019 im Stadion Chemnitz und
- am 16. April 2019 im Volkshaus Döbeln,
jeweils von 9:30 bis 15:30 Uhr statt.
Sie sind noch nicht angemeldet? Hier haben Sie die Möglichkeit dazu: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/egov
Hintergründe
Im August 2017 trat das Onlinezugangsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen alle geeigneten Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch anzubieten und über einen Portalverbund bereitzustellen. Damit soll zukünftig für Bürger und Unternehmen das händische Ausfüllen und postalische Versenden von Anträgen und Formularen sowie die persönliche Anwesenheit bei Behörden entfallen. Da in vielen Kommunen zu diesem Thema noch Unwissenheit bzw. Unsicherheit herrscht, veranstaltet die Sächsische Staatskanzlei drei Regionalkonferenzen unter Mitwirkung der AG Antragsmanagement und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag. Die AG Antragsmanagement, eine gemeinsame Arbeitsgruppe von KISA und SAKD, hat bereits ein erstes Vorgehensmodell entwickelt, einen verständlichen Leitfaden entworfen sowie erste Prozesse produktiv gesetzt.