Onlineantrag für Soforthilfen – schnell, kompetent und unkompliziert

Letzte Änderung am 22.06.2021 Nachrichten
Soforthilfe für Kultur-/Kunstschaffenden

Die Stadt Chemnitz hat für ihre Kultur-/Kunstschaffenden eine Soforthilfe eingerichtet. Sie ermöglicht der kulturellen Szene, trotz der aktuellen Einschränkungen, hörbar und sichtbar zu bleiben. Die Fördermittel können u. a. für Marketingmaßnahmen und die Erschließung neuer digitaler Wege eingesetzt werden, um nicht gänzlich von der „kulturellen Bildfläche zu verschwinden“ (amt24.sachsen.de).

Eine Basis dieses Soforthilfeprogrammes war: Die Anträge müssen schnell und einfach gestellt werden können. Aus diesem Grund entschied die Stadt Chemnitz, dass die Fördermittel ausschließlich online beantragt werden sollen. Vertreter des Chemnitzer Projektteams "Digitale Verwaltung" und der Zweckverband KISA haben innerhalb von wenigen Tagen den Onlineantrag konzeptioniert, programmiert, zertifiziert und auf dem verwaltungsübergreifenden Serviceportal Amt24 online gestellt.

Michael Walter, Referent Digitalisierung (CDO) der Stadt Chemnitz: "Insbesondere haben Frau Weiße und Herr Reim [von KISA] gemeinsam mit unserem Projektteam "Digitale Verwaltung" und den Beteiligten der Stadt sowie des Freistaates die erfolgreiche Umsetzung des Verfahrens sichergestellt. Damit konnte innerhalb einer kurzen Zeitspanne von nicht ganz 2 Wochen schnell eine digitale und pragmatische Lösung entwickelt werden, wo sonst durch die vorgegebenen Prozesse und Regularien mit Dienstleistern und Freistaat mehrere Monate Zeit benötigt werden." 

Bisher steht der Online-Fördermittelantrag nur der Stadt Chemnitz zur Verfügung, allerdings kann das OZG konforme Formular durch die Komm24 GmbH jederzeit auf die Bedürfnisse aller sächsischen Kommunen angepasst werden.

Und auch der Onlineantrag „Infektionsschutz, Entschädigung wegen behördlicher Schließung der Kindereinrichtung“ ist in Zusammenarbeit mit dem Land bereits produktiv gegangen. Alle Eltern, die Ihre Kinder aktuell zu Hause betreuen müssen, weil die Kindertagesstätte, die Schule oder der Hort wegen Infektionsschutzmaßnahmen geschlossen sind, können einen Antrag auf einen Ausgleich für den entgangenen Verdienst stellen. Hier haben Frau Grauel (Lecos) als Beraterin und Michael Müller (KISA) als Entwickler sehr gute und schnelle Arbeit geleistet.

Sie haben Interesse an diesen oder weiteren Onlineanträgen oder Fragen rundum das Thema OZG, dann wenden Sie sich bitte an Michaela Weiße, Fachbereichsleiterin Antragsmanagement: michaela.weisse@kisa.it

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf:

- der eGovernment-Informationsseite https://www.egovernment.sachsen.de/amt24.html
- sowie auf dem Serviceportal Amt24 https://www.amt24.sachsen.de .

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