Neue Buchungsaufwände durch die Corona-Krise – KISA unterstützt sächsische Kommunen

Letzte Änderung am 08.05.2020 Nachrichten
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Sachsens Staatsregierung hat sich am 20. März 2020 auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung der Hort- und Kitagebühren geeinigt. Eltern, deren Kinder nicht betreut werden, bekommen die Gebühren erstattet. Da dieser Beschluss einen nicht unerheblichen Mehraufwand für die sächsischen Verwaltungen bedeutet, möchten wir Sie bei der buchungstechnischen Umsetzung dieser Regelungen unterstützen und bietet Ihnen ab dem Erhebungsmonat März 2020 die Leistung „Ausbuchen Kita- und Hort-Gebühren“ an.

Ein weiterer Beschluss betrifft das Thema „Umbuchung Ausfall Gewerbesteuer“. Gemäß der Mitteilung des SMI vom 31. März 2020 müssen alle Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehen, im Sonderergebnis ausgewiesen werden. Demnach müssen auch Ausfälle in der Gewerbesteuer im Sonderergebnis nachgewiesen werden. KISA übernimmt für Sie das monatliche Umbuchen des Gewerbesteuerausfalls in den außerordentlichen Aufwand in IFRSachsen.Ki-Sa sowie die Einrichtung der dafür notwendigen Schnittstelle.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns: support.finanzwesen@kisa.it.

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