NEU: Online-Antragsassistent "Wohngeld beantragen"

In den ersten Kommunen können die Anträge seit heute digital eingereicht werden

Letzte Änderung am 19.09.2022 Nachrichten, OZG-Nachrichten

Seit heute steht den Bürgerinnen und Bürgern der Landkreise Görlitz und Nordsachsen das digitale Wohngeldverfahren zur Verfügung. Ab sofort können beide Landkreise die Erstanträge auf Wohngeld direkt online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch die erforderlichen individuellen Unterlagen, z. B. der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden. Um das neue Verfahren zu nutzen, braucht jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist unter dem Link https://amt24.sachsen.de/registrierung in wenigen Minuten selbst erstellt und kann künftig auch für andere Online-Verfahren genutzt werden.

Bei der Umsetzung des Online-Verfahrens arbeiteten die für digitale Verwaltung zuständige Sächsische Staatskanzlei (SK) und das für Wohngeld fachlich zuständige Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) und der Komm24 GmbH eng zusammen. Neben anderen Kommunen unterstützen auch die beiden Landkreise Görlitz und Nordsachsen die praxisgerechte Entwicklung und testeten das Verfahren.

„Für den Bürger wird der Wohngeldantrag mit dem neuen Online-Verfahren deutlich einfacher. Direkt bei der Eingabe seiner Daten erhält er erforderliche Hinweise. Anschließend wird der Antrag automatisch an die für den Wohnort zuständige Wohngeldstelle in Sachsen weitergeleitet“, so Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung. „Die Daten werden bei den Wohngeldbehörden direkt medienbruchfrei weiterbearbeitet, ohne dass die Daten dazu manuell noch einmal eingegeben werden müssen. Das ist zeitgemäß, denn es beschleunigt die Bearbeitung und hilft, Fehler zu vermeiden.“  

Thomas Popp, der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung in der Sächsischen Staatskanzlei stellt fest: „Das Online-Wohngeldverfahren ist ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung der Verwaltung. Bürgerfreundlich und modern können Anträge digital gestellt, eingereicht und medienbruchfrei weiterbearbeitet werden. Bei durchschnittlich 26.000 Erstanträgen pro Jahr beschleunigt es die Bearbeitung erheblich und spürbar, wenn der Hauptteil der Anträge künftig digital eingereicht wird. Mit dem Online-Wohngeld haben wir in enger Kooperation zwischen Land, Kommunen und Dienstleistern ein wichtiges Massenverfahren umgesetzt. Wir gehen mit Schwung die weiteren Digitalisierungsvorhaben an.“

Andreas Bitter, Geschäftsführer der KISA, ergänzt: „Mit dem neuen Online-Antragsassistenten ,Wohngeld beantragen‘ können unsere Kunden und Kundinnen, Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder des Zweckverbandes, einen großen Schritt in Richtung OZG-Umsetzung gehen. Denn dieser Online-Antrag bringt digitale Erleichterungen für eine Vielzahl von Bürgern und Bürgerinnen sowie für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den sächsischen Verwaltungen mit sich.“

Sie haben Fragen zum Thema OZG, Digitalisierung oder Online-Antragsassistent, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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