KISA ist nun umsatzsteuerpflichtig
Das beschlossen die Verbandsmitglieder in einer außerordentlichen Verbandsversammlung am gestrigen Dienstag, den 17. Januar 2023 in der Sachsenlandhalle in Glauchau.
Hintergrund: Der Bundesrat hatte im Dezember 2022 überraschend die automatische Verlängerung der optionalen Übergangsregelung zur Umsatzsteuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) für 2023 festgelegt. Diese Entscheidung betraf auch KISA. Unsere Mitarbeitenden hatten bereits alle Vorkehrungen für die Umsatzsteuerpflicht ab 2023 getroffen, die Preise dementsprechend kalkuliert und den Haushaltplan aufgestellt. Die Verbandsversammlung musste nun die Optionserklärung zur Beibehaltung der umsatzsteuerlichen Behandlung des Zweckverbandes widerrufen. Die Leistungen von KISA sind zukünftig umsatzsteuerpflichtig.