Fundsachen – Ausschreibung einer bundesweiten Online-Lösung
Neue Informationen zur OZG Umsetzung
Der Freistaat Sachsen hat bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Themenfeldführung für den Bereich „Recht und Ordnung“ übernommen. Zu den OZG-Verwaltungsleistungen in diesem Themenfeld gehört auch die Leistung „Fundsachen“, welche nun zeitnah interessierten Ländern und Kommunen zur Nachnutzung angeboten wird.
Für die bundesweite Bereitstellung eines OZG-konformen EfA-Dienstes (Einer für Alle) hat sich der Freistaat Sachsen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat für einen abgestimmten Sonderweg entschieden: Ausgeschrieben wird ein Online-Dienst mit integriertem Fachverfahren in Form einer Fundsachen-Plattform. Diese Plattform kann als webbasierte Anwendung auf Grundlage eines Rahmenvertrags allen abrufberechtigten Parteien auf Landes- und kommunaler Ebene zur Nachnutzung per Einzelabruf in Form einer Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) bereitgestellt werden.
Die Fundsachen-Plattform besteht dabei sowohl aus einer online-Oberfläche (Front-End), die der Anzeige und Recherche von Fund- und Verlustsachen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dient, als auch aus einem Back-End für die Verwaltung, in dem die Fund- bzw. Verlustsachen durch die Fundbüros bearbeitet werden. Die ausgeschriebene Plattform soll den gesamten Vorgang zur Verwaltung von Fundsachen (Anzeige, Statusabfrage, Verwahrung, Herausgabe und Versteigerung) abbilden.
Dieses Vorgehen weicht bewusst von der OZG-Methodik bzw. dem Drei-Meilenstein-Modell (Konzeption – Entwicklung – Ausrollen) ab, da der Freistaat Sachsen auf eine bereits am Markt befindliche, etablierte Lösungen zurückgreifen will. Die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung für die Fundsachen-Plattform erfolgt als Mietvertrag für die Software einschließlich Betrieb, um eine beschleunigte und flexible Umsetzung zu gewährleisten. Damit soll dem Kernziel des OZG Rechnung getragen werden, digitale Verwaltungsleistungen schnell in die Fläche zu bringen und Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen, aber auch für die Verwaltung selbst zu bieten.
Im Rahmen von Workshops und Informationsveranstaltungen wurden in den letzten Monaten Anforderungen von Kommunal- und Landesvertretungen erhoben und konsolidiert. Auf dieser Basis steht die Ausschreibung kurz vor der Veröffentlichung.
Nachnutzungsinteressierte werden daher umgehend gebeten, sich (auch unverbindlich) zeitnah beim OZG-Team des Freistaates Sachsen in der Sächsischen Staatskanzlei zu melden, um für den Rahmenvertrag als Abrufberechtigte vorgemerkt zu werden – Kontakt: ozg@sk.sachsen.de
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