Alles aus einer Hand - Informationssicherheit und Datenschutz

Letzte Änderung am 11.10.2019 Allgemein, Nachrichten

Am 31. August 2019 trat das neue Sächsische Informationssicherheitsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz reagiere der Freistaat auf die wachsenden Herausforderungen für die Absicherung der Daten, die in den Behörden verarbeitet werden, so die Sächsische Staatskanzlei. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter revosax.

Demnach sollte neben dem Datenschutzbeauftragten in Ihrer Verwaltung ein Informationssicherheitsbeauftragter vorhanden sein. Um keinen Interessenskonflikt zu verursachen, darf es sich dabei nicht um dieselbe Person handeln.

KISA kann beide Aufgaben für Sie übernehmen – einzeln oder in Kombination. Hierfür beschäftigen wir sowohl zertifizierte Datenschutzbeauftragte als auch zertifizierte Informationssicherheitsbeauftragte. Die Kombination beider Leistungen aus einer Hand bringt Ihnen und Ihrer Verwaltung u. a. die folgenden Vorteile:

  • gemeinsam erarbeitete Leitlinien und gemeinsames Dienstrecht
  • gemeinsame Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen
  • gesamtheitliche Risikobeurteilungen
  • Vereinheitlichung der Prozesse für ISB und DSB
  • Nachnutzung von Ergebnissen des jeweils anderen Bereiches
  • weniger Vor-Ort Termine in Ihrem Haus
  • schnellere und effektivere Abstimmung

Durch die erzielte Standardisierung können in Ihrer Verwaltung zeitliche Ressourcen geschont und Mitarbeiter zusätzlich entlastet werden. Möchten Sie die Synergieeffekte für Ihre Verwaltung nutzbar machen? Senden Sie uns eine E-Mail an kundenmanagement@kisa.it und wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.

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