3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung von KISA in Kraft
Neue Verbandsmitglieder herzlich willkommen
Die dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes KISA ist mit der Genehmigung der Landesdirektion Sachsen vom 4. Januar 2021 und der Bekanntmachung am 21. Januar 2021 im Sächsischen Amtsblatt in Kraft getreten.
Mit dieser Änderung stellt KISA seine Leistungen nunmehr insgesamt 275 Verbandsmitgliedern zur Verfügung und begrüßt hiermit offiziell folgende neue Verbandsmitglieder:
• die Gemeinde Cunewalde,
• die Gemeinde Neukirch/Lausitz,
• den Landkreis Saale-Holzland-Kreis,
• die Verwaltungsgemeinschaft Triptis,
• die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda,
• den Landkreis Nordhausen sowie
• die Stadt Nordhausen.
Außerdem hatte die Verbandsversammlung von KISA am 25. September 2020 eine weitere wegweisende Anpassung der Verbandssatzung hinsichtlich eines neuen, umsatzbezogenen Umlageschlüssels beschlossen. Diese war nach mehreren gleichlautenden Urteilen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts aus März 2020 erforderlich geworden, mit denen die Rechtswidrigkeit des bisherigen, einwohnerbasierten Umlageschlüssels festgestellt worden war.
Demnach ist § 16 Absatz 3 der Verbandssatzung von KISA neu gefasst worden, so dass sich die Höhe der von einem Verbandsmitglied zu bezahlenden Umlage nach dem Anteil der mit diesem Verbandsmitglied erzielten Umsatzerlöse des Vorjahres an den Gesamtumsatzerlösen des Zweckverbandes bemisst.
Die aktuelle Lesefassung der Verbandssatzung von KISA finden Sie hier.