DIE RICHTIGE ERÖFFNUNGSBILANZKORREKTUR
01.03.2018Auch in diesem Jahr werden wir gemeinsam mit der B & P Kommunalberatung ein Seminar zum Thema „Die richtige Eröffnungsbilanzkorrektur“ durchführen. Unser Anliegen ist dabei, Ihnen die Theorie (durch B & P) und die Praxis (mit IFRSachsen.Ki-Sa) näher zu bringen.
Inhalt der Veranstaltung:
Einleitung Praxisbeispiel: Wertansatz eines Anlagegutes oder Sonderpostens nicht sachgerecht: Korrektur des historischen Wertansatzes sowie der kumulierten Auflösung im 1. Jahresabschluss (Eröffnungsbilanz bestätigt)
Praxisbeispiel Wertansatz eines Anlagegutes oder Sonderpostens nicht sachgerecht: Korrektur des historischen Wertansatzes sowie der kumulierten Auflösung im 2. oder ff. Jahresabschluss
Praxisbeispiel Anlagegut oder Sonderposten in der Eröffnungsbilanz nicht aufgenommen: Korrektur im 1. Jahresabschluss (Eröffnungsbilanz bestätigt)
Praxisbeispiel Anlagegut oder Sonderposten in der Eröffnungsbilanz nicht aufgenommen: Korrektur im 2. oder ff. Jahresabschluss (Eröffnungsbilanz bestätigt)
Praxisbeispiel Anlagegut in der Eröffnungsbilanz aufgenommen / Fördermittel nicht mit aufgenommen: Korrektur im 1.Jahresabschluss (Eröffnungsbilanz bestätigt)
Praxisbeispiel Anlagegut in der Eröffnungsbilanz aufgenommen / Fördermittel nicht mit aufgenommen: Korrektur im 2. oder ff. Jahresabschluss (Eröffnungsbilanz bestätigt)
Beantwortung von Fragen der Teilnehmer bezüglich eigener Prüfungsfeststellungen
Zielgruppe:
Anlagenbuchhalter/-innen, Rechnungsprüfer/-innen, Mitarbeiter/-innen der Geschäftsbuchhaltung, die mit der Korrektur der Eröffnungsbilanz betraut sind
Das Seminar findet am 1. März 2018 von 09:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der B & P Kommunalberatung statt. Weitere Informationen zum Seminar erhalten Sie hier.
Wir freuen uns auf Sie.
Veranstaltungsort(e)
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B & P Kommunalberatung
01069 Dresden OT Südvorstadt-Ost
Franklinstraße 22