Das Onlinezugangsgesetz

Umsetzung des OZG für kommunale Verwaltungen in Sachsen

Im August 2017 trat das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen", kurz Onlinezugangsgesetz bzw. OZG in Kraft. Es besagt, dass alle davon betroffenen Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch angeboten und über verbundene Verwaltungsportale bereitgestellt werden müssen. 

Für Bürger und Unternehmen sollen somit die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information und Kommunikation über das Internet in den Vordergrund treten. Und das Ausdrucken und das anschließende handschriftliche Ausfüllen sowie die daraus folgenden Behördengänge mehr und mehr der Vergangenheit angehören.

Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen zum Thema OZG, zu unseren verfügbaren Online-Antragsassistenten und wie Sie diese in nur 5 Schritten in Ihrer Kommune implementieren können.

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Team Antragsmanagement