Onlinezugangsgesetz

Wo stehen wir - was wurde bisher erreicht?

Im August 2017 trat das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen", kurz Onlinezugangsgesetz bzw. OZG in Kraft. Es besagt, dass alle davon betroffenen Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch angeboten und über verbundene Verwaltungsportale bereitgestellt werden müssen. 

Im Freistaat Sachsen liegt die Entwicklungs- und Integrationsarbeit der Online-Antragsassistenten zu großen Teilen bei dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen – KISA. Wir sind als Partner der Komm24 GmbH einer der federführenden Ansprechpartner für die Anbindung der Kommunen an das Amt24 und in der Lage, die derzeit verfügbaren Antragsassistenten in den sächsischen Kommunen auszurollen.

Erfolgreich umgesetzte Onlineanträge:

  • Hundeanmeldung
  • Feuerwehrverdienstausfall
  • Gewerbesteueranmeldung
  • Anträge zum Infektionsschutz und zur kommunalen Corona-Soforthilfe
  • Entschädigung wegen behördlicher Schließung der Kindereinrichtungen
  • Soforthilfe für Künstler
  • Gewerbeanzeige
  • Erstantrag Wohngeld (Prototyp)
  • iKFZ
  • Briefwahl
  • Ehe-, Geburts-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkundenbestellung (Integration in AutiSta ab Mitte Oktober 2020) 

Weitere Projekte befinden sich in der Entwicklung, beispielsweise Baumfällgenehmigung, Flurstücke Verschmelzung und Kitaplatzbedarfsmeldung.

Lösungsarchitektur für den Integrationsdienst

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Umsetzung der Lösungsarchitektur für den Integrationsdienst, basierend auf Transconnect von der SQL AG.
Ziel ist die Ablösung der IVB-Struktur und deren Einsatz nur noch für eine begrenzte Übergangszeit für bereits entwickelte Produkte. Somit wird erreicht, dass der Integrationsdienst auf einer Standardarchitektur mit nachvollziehbaren Regeln betrieben wird.

Aktuell: Der Freistaat Sachsen fördert die Ersteinrichtung

Der Zweckverband KISA und die Komm24 GmbH planen, dieses Jahr für mindestens weitere 60 Kommunen den ersten Onlineassistenten einzurichten. Unterstützt wird dieses Vorhaben vom Freistaat Sachsen. Die Landesregierung übernimmt die Einrichtungskosten für den ersten Onlineantrag und stellt für die sächsischen Kommunen Fördergelder bereit,..

Erfahren Sie mehr

Ihr Ansprechpartner

Lars Lubjuhn
Leiter Bürgerservices und Personalwesen